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Endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Föderativen Republik Brasilien, der Islamischen Republik Iran und der Russischen Föderation

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/2758 wird ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Schmalbanderzeugnisse („narrow-strip“)), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, die derzeit unter den KN-Codes 7208 10 00, 7208 25 00, 7208 26 00, 7208 27 00, 7208 36 00, 7208 37 00, 7208 38 00, 7208 39 00, 7208 40 00, 7208 52 10, 7208 52 99, 7208 53 10, 7208 53 90, 7208 54 00, 7211 13 00, 7211 14 00, 7211 19 00, ex 7225 19 10 (TARIC-Code 7225191090), 7225 30 90, ex 7225 40 60 (TARIC-Code 7225406090), 7225 40 90, ex 7226 19 10 (TARIC-Codes 7226191091, 7226191095), 7226 91 91 und 7226 91 99 eingereiht werden und ihren Ursprung in der Föderativen Republik Brasilien, der Islamischen Republik Iran und der Russischen Föderation haben, eingeführt.

Die folgenden Waren fallen nicht unter diese Überprüfung:

  • Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl und kornorientiertem Siliciumelektrostahl,
  • Erzeugnisse aus Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl,
  • Erzeugnisse, nicht in Rollen (Coils), ohne Oberflächenmuster, mit einer Dicke von mehr als 10 mm und einer Breite von 600 mm oder mehr und
  • Erzeugnisse, nicht in Rollen (Coils), ohne Oberflächenmuster, mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr, aber nicht mehr als 10 mm, und einer Breite von 2 050 mm oder mehr.

Der Antidumpingzollsatz für brasilianischen Unternehmen beträgt 63,0%, für iranische 57,5% und für russische Unternehmen 96,5%.

VO (EU) 2023/1758

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