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Endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Stahlrädern aus China eingeführt

Mit der Durchführungsverordnung 2020/353 wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von für den Einsatz im Straßenverkehr konzipierten Stahlrädern, auch Zubehör und/oder Reifen für bestimmte Fahrzeuge, mit Ursprung in China eingeführt. Betroffen sind Waren die derzeit unter den KN-Codes ex 8708 70 10, ex 8708 70 99 und ex 8716 90 90 (TARIC-Codes 8708701080, 8708701085, 8708709920, 8708709980, 8716909095 und 8716909097) eingereiht werden. Bestimmte Räder unterliegen weiterhin nicht dem Antidumpingzollsatz.   

Auf die Einfuhren wurde ein Antidumpingzoll von 66,4 % auf den Nettopreis frei Grenze normiert.

VO (EU) 2020/353

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