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Endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von warmgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl

Mit der Verordnung 2020/1408 wird ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von flachgewalzten Erzeugnissen aus nicht rostendem Stahl in Tafeln oder Rollen aus China, Taiwan oder Indonesien eingeführt. Betroffen sind Waren, die unter die HS-Codes 7219 11, 7219 12, 7219 13, 7219 14, 7219 22, 7219 23, 7219 24, 7220 11 und 7220 12 eingereiht werden. Dabei gelten für die einzelnen Länder folgende Antidumpingzollsätze:

  • Indonesien: 17,3 %
  • China: 19,0 %
  • Taiwan: 7,5 %

VO (EU) 2020/1408

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