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Endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Windkrafttürmen aus Stahl aus China

Mit der Verordnung 2021/2239 wird ein endgültiger Antidumpingzollsatz auf die Einfuhren von Windkrafttürmen aus Stahl zur Verwendung in Windkraftanlangen zur Stromerzeugung aus China verhängt. Betroffen sind die KN-Codes ex 7308 20 00 (TARIC-Code 7308200011) sowie ex 7308 90 98 (TARIC-Code 7308909811). Für die Zollanmeldung muss eine Handelsrechnung mit gesondert ausgewiesenen Wert der Windkrafttürme vorgelegt werden. Der Antidumpingzollsatz beträgt 19,2 %. In der Zollanmeldung ist der neue Maßeinheitencode „ENP“ – „unverzollter Nettopreis frei Grenze der Union in Euro für Windkrafttürme“ anzuführen.   

VO (EU) 2021/2239

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