Mit Verordnung (EU) 2022/191 wird ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt. Betroffen sind bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl, ausgenommen aus nicht rostendem Stahl, d. h. Holzschrauben (ausgenommen Schwellenschrauben), gewindeformende Schrauben, andere Schrauben und Bolzen mit Kopf (auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben, aber ausgenommen Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen) und Unterlegscheiben. Die Einreihung der betroffenen Waren erfolgt derzeit unter den KN-Codes 7318 12 90, 7318 14 91, 7318 14 99, 7318 15 58, 7318 15 68, 7318 15 82, 7318 15 88, ex 7318 15 95 (TARIC-Codes 7318 15 95 19 und 7318 15 95 89), ex 7318 21 00 (TARIC-Codes 7318 21 00 31, 7318 21 00 39, 7318 21 00 95 und 7318 21 00 98) und ex 7318 22 00 (TARIC-Codes 7318 22 00 31, 7318 22 00 39, 7318 22 00 95 und 7318 22 00 98). Der Antidumpingzollsatz beträgt (mit unternehmensspezifischen Ausnahmen) 86,5 %.