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Endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung China

Mit Verordnung 2022/558 wird ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Grafitelektroden mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt. Betroffen ist der KN-Code ex 8545 11 00 (TARIC-Codes 8545 11 00 10 und 8545 11 00 15). Der Antidumpingzollsatz beträgt – mit unternehmensspezifischen Ausnahmen – 74,9 %. Für die Anwendung des Zollsatzes muss eine gültige Handelsrechnung vorgelegt werden.

VO 2022/558

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