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Endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in Indien und der Türkei

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/265 wird ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von keramischen Fliesen, Boden- und Wandplatten, keramischen Steinchen, Mosaiksteinen und ähnlichen Waren, auch auf Unterlage, sowie fertigen Formstücken, die derzeit unter den KN-Codes 6907 21 00, 6907 22 00, 6907 23 00, 6907 30 00 und 6907 40 00 eingereiht werden, mit Ursprung in Indien und der Türkei, eingeführt. Der Antidumpingzollsatz beträgt – jeweils mit unternehmensspezifischen Ausnahmen – bei Indien 8,7 % und bei der Türkei 20,9 %.

VO (EU) 2023/265

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