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Endgültiger Antidumpingzoll und endgültige Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von elektrolytischen Mangandioxiden mit Ursprung in der Volksrepublik China

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/844 wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf Einfuhren von elektrolytischen Mangandioxiden (d. h. von Mangandioxiden, die in einem elektrolytischen Verfahren hergestellt wurden) mit Ursprung in der Volksrepublik China, die nach dem elektrolytischen Verfahren keiner Wärmebehandlung unterzogen wurden und derzeit unter dem KN-Code ex 2820 10 00 (TARIC-Code 2820 10 00 10) eingereiht werden.

Der Antidumpingzollsatz für chinesische Unternehmen beträgt 35,0%.

Die Sicherheitsleistungen eingeführten vorläufigen Antidumpingzoll werden endgültig vereinnahmt. Die Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzölle übersteigen, werden freigegeben.

 

VO (EU) 2024/844

 

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