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Endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren nachfüllbarer Fässer aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/1404 wird ein endgültiger Antidumpingzoll und endgültige Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren nachfüllbarer Fässer aus nicht rostendem Stahl, die derzeit unter den KN-Codes ex 7310 10 00 und ex 7310 29 90 (TARIC-Codes 7310 10 00 10 und 7310 29 90 10) eingereiht werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China, eingeführt. Der Antidumpingzollsatz beträgt 69,6%.

Die Sicherheitsleistungen für den mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/100 der Kommission vom 11. Januar 2023 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren nachfüllbarer Fässer aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China werden endgültig vereinnahmt. Die Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzölle übersteigen, werden freigegeben.

VO (EU) 2023/1404

 

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