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Endgültiger Ausgleichszoll auf die Einfuhren von Biodiesel aus Indonesien eingeführt

Mit der Durchführungsverordnung 2019/2092 wurde ein endgültiger Ausgleichszoll auf die Einfuhren von Biodiesel aus Indonesien eingeführt. Betroffen sind die KN-Codes ex 1516 20 98 (TARIC-Codes 1516209821, 1516209829 und 1516209830), ex 1518 00 91, (TARIC-Codes 1518009121, 1518009129 und 1518009130), ex 1518 00 95 (TARIC-Code 1518009510), ex 1518 00 99 (TARIC-Code 1518009921, 1518009929 und 1518009930), ex 2710 19 43 (TARIC-Codes 2710194321, 2710194329 und 2710194330), ex 2710 19 46 (TARIC-Codes 2710194621, 2710194629 und 2710194630), ex 2710 19 47 (TARIC-Codes 2710194721, 2710194729 und 2710194730), 2710 20 11, 2710 20 15, 2710 20 17, ex 3824 99 92 (TARIC-Codes 3824999210, 3824999212 und 3824999220), 3826 00 10 und ex 3826 00 90 (TARIC-Codes 3826009011, 3826009019 und 3826009030).

Auf die Einfuhren wurde ein Ausgleichszoll von 18 % auf den Nettopreis frei Grenze normiert.

VO (EU) 2019/2092

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