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Endgültiger Ausgleichszoll auf die Einfuhren von bestimmten Erzeugnissen aus Glasfasern aus China und Ägypten

Neben dem bereits bestehenden Antidumpingzoll wurde nun auch ein Ausgleichszollsatz auf die Einfuhren von bestimmten gewebten und/oder genähten Erzeugnissen aus Glasfasern mit Ursprung in China und Ägypten eingeführt. Betroffen sind die KN-Codes ex 7019 39 00, ex 7019 40 00, ex 7019 59 00 und ex 7019 90 00 (TARIC-Codes 7019390080, 7019400080, 7019590080 und 7019900080). Die eingeführten Ausgleichszollsätze und die geänderten Antidumpingzollsätze sind in der Verordnung (EU) 2020/776 zu finden.

VO (EU) 2020/776

VO (EU) 2020/492

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