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Einführung eines endgültigen Ausgleichzoll auf die Einfuhren von bestimmten Polyethylenterephtalat (PET) aus Indien

Auf die Einfuhren von Polyethylenterphthalat mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g mit Ursprung in Indien, die derzeit unter den KN-Code 3907 61 00 eingereiht werden, wird ein endgültiger Ausgleichszoll eingeführt. Der Ausgleichszollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, beträgt 69,4 EUR/Tonne.

VO (EU) 2019/1286

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