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Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhr bestimmter Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in der Volksrepublik China

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2018/683 wir ein vorläufiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren einer für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art bestimmter neuer oder runderneuerter Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 mit Ursprung in der VR China, die derzeit unter den KN-Codes 4011 20 90 und ex 4012 12 00 (TARIC-Code 4012120010) eingereiht werden, eingeführt.

Für die beschriebene Ware gilt ein vorläufiger Antidumpingzollsatz von 82,17 EUR pro Stück.

Für von in der Verordnung aufgeführten Unternehmen hergestellte Waren gelten abweichende Antidumpingzollsätze.

Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, welche die in der Verordnung angegebenen Anforderungen erfüllen muss.

Nähere Informationen finden Sie in der genannten Verordnung:

VO (EU) 2018/683

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