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Vorläufiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Stahlrädern aus China eingeführt

Mit der Verordnung (EU) 2019/1693 wurde ein vorläufiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Stahlrädern für Straßenzugmaschinen, Kraftfahrzeugen für den Transport von Personen und/oder Waren, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken und Anhänger oder Sattelanhänger von Straßenzugmaschinen aus der Volksrepublik China eingeführt. Betroffen sind die KN-Codes ex 8708 70 10, ex 8708 70 99 und ex 8716 90 90 (TARIC-Codes 8708 70 10 80, 8708 70 10 85, 8708 70 99 20, 8708 70 99 80, 8716 90 90 95 und 8716 90 90 97). Der vorläufige Antidumpingzollsatz beträgt 66,4 % auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt. Die Verordnung gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten.

VO (EU) 2019/1693

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