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Vorläufiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Erzeugnissen aus elektrolytisch verchromtem Stahl mit Ursprung in China und Brasilien

Mit der Verordnung 2022/802 wird ein vorläufiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen, mit Ursprung in der Volksrepublik China und Brasilien eingeführt. Betroffen sind die KN-Codes 7210 50 00 und 7212 50 20. Der Antidumpingzollsatz beträgt mit unternehmensspezifischen Ausnahmen für chinesische Hersteller 77,9 % bzw. für brasilianische Hersteller 52 %. 

VO 2022/802

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