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Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhr von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1012 wird ein vorläufiger Antidumpingzoll für die Einfuhr von Fahrrädern mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor (KN-Codes 8711 60 10 und ex 8711 60 90, TARIC-Code 8711609010) mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.

Für die beschriebene Ware gilt grundsätzlich ein endgültiger Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt iHv 83,6 %. Für von in der Verordnung aufgeführten Unternehmen hergestellte Waren gelten abweichende Antidumpingzollsätze.

Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, welche die in der Verordnung angegebenen Anforderungen erfüllen muss.

Nähere Informationen finden Sie in der genannten Verordnung:

VO (EU) 2018/1012

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