Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach berichtet, wir aktuell die Paneuromed-Zone reformiert. In einigen Ländern waren die neuen Regelungen schon bis 31.12.2024 in der Form von Übergangsregeln (transitional rules) anwendbar. Seit 1.1.2025 gelten nun grundsätzlich die neuen Regeln (revised rules), die mit Beschluss 1/2023 vom 7.12.2023 veröffentlich wurden. Da die Umsetzung der neuen Regeln aber nicht in allen Ländern bis 1.1.2025 erfolgen konnte wurden mit Beschluss 2/2024 vom 12.12.2024 Regeln für eine Übergangsphase zwischen 1.1.2025 und 31.12.2025 beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 9.1.2025 offiziell im Amtsblatt der EU, Reihe L, veröffentlicht.
Der aktuelle Umsetzungsstand sowie Kumulierungsmöglichkeiten können der jeweils aktuellen Matrix entnommen werden:
Nach der ersten Veröffentlichung vom 30.12.2024 wurde im Amtsblatt C/2025/1725 am 20.3.2025 die mittlerweile dritte Version der neuen Kumulierungsmatrix veröffentlicht.
Folgende Länder wenden aktuell die neuen Regeln und die alten Regeln parallel an: Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Färöer-Inseln, Georgien, Moldau, Nordmazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Albanien, Jordanien, Tunesien.
Folgende Länder wenden aktuell (vorerst) nur die neuen Regeln an: Ukraine
Folgende Länder wenden aktuell (vorerst) nur die alten Regeln an: Algerien, Ägypten, Israel, Libanon, Marokko, palästinensische Gebiete, Türkei.
Bei Anwendung der neuen Regeln mit Ländern, die beide Regeln parallel anwenden ist im Präferenznachweis bzw. der Lieferantenerklärung der Vermerk „revised rules“ anzubringen. Es sollen auch Präferenznachweise und Lieferantenerklärungen akzeptiert werden, in denen der Vermerk „transitional rules“ angebracht wurde bzw. in denen der Vermerk „revised rules“ angebracht wurde, obwohl ein Land nur die neuen Regeln anwendet. Die offizielle Veröffentlichung einer Änderung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Lieferantenerklärungen ist nach wie vor ausständig.
Die neuen Regelungen können wesentliche Auswirkungen auf Ihre Ursprungskalkulation haben. Wenn Sie aktuell in Länder des Paneuromed-Abkommens liefern oder Lieferantenerklärungen mit Angabe dieser Länder ausstellen sollten Sie sich rechtzeitig mit den Auswirkungen der Änderungen für Ihr Unternehmen auseinandersetzen. Aufgrund der großen Unsicherheit und der unterschiedlichen Auswirkungen je nach betroffenem Länderkreis, Warenkreis und genutzten Kumulierungsmöglichkeiten muss in jedem Unternehmen individuell über die beste Vorgehensweise entschieden werden.
Leitlinien der Kommission, die jeweilige Vorabveröffentlichung der neuen Matrix, die laut einer Mitteilung der deutschen Zollbehörde bereits vor Veröffentlichung im Amtsblatt gültig ist, und allgemeine Informationen finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/international-affairs/pan-euro-mediterranean-cumulation-and-pem-convention_en?prefLang=de&etrans=de
Auch das österreichische BMF veröffentlicht laufend Informationen zu dem Thema: https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html
Außerdem wurde in der Findok (https://findok.bmf.gv.at/findok/richtlinien) die neue Arbeitsrichtlinie UP-4002 veröffentlicht.
Die modernisierten Regeln bringen einige Vereinfachungen mit sich, wie z.B.:
Außerdem wird nach einer Empfehlung der Europäischen Kommission die Möglichkeit zur elektronischen Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen, die während der Coronapandemie möglich war teilweise weiterhin bestehen bleiben. Ein ergänzender Beschluss dazu wurde am 9.1.2025 im Amtsblatt der EU, Reihe L veröffentlich (Beschluss 1/2024). Welche Länder davon in welcher Form Gebrauch machen wird jeweils gemeinsam mit der aktuellen Matrix im Amtsblatt der Reihe C veröffentlicht. Bisher machen Norwegen, Türkei, Marokko und Israel bereits von der Möglichkeit zur Ausstellung von elektronischen WVBs Gebrauch.
Gerne geben wir Ihnen in unserem Webinar einen Überblick über die bevorstehenden Änderungen und den jeweils aktuellen Umsetzungsstand.
Nächste Termine:
Mo, 24.02.2025 – 09.00-11.00 Uhr
Mo, 15.09.2025 – 09.00-11.00 Uhr