Nach langen Verhandlungen hat sich die EU mit den Handelspartnern in der Paneuromed-Zone auf die Anwendung eines neuen Ursprungsprotokolls geeinigt. In einigen Ländern waren die neuen Regelungen schon bisher in der Form von Übergangsregeln (transitional rules) anwendbar. Ab 1.1.2025 werden nun die neuen Regeln in Kraft treten und die bisherigen Bestimmungen endgültig ersetzen.
Die modernisierten Regeln bringen einige Vereinfachungen mit sich, wie z.B.:
Die neuen Regelungen können wesentliche Auswirkungen auf Ihre Ursprungskalkulation haben. Wenn Sie aktuell in Länder des Paneuromed-Abkommens liefern oder Lieferantenerklärungen mit Angabe dieser Länder ausstellen (das sind die Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Färöer-Inseln, die Türkei, Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, die palästinensischen Gebiete, Georgien, die Moldau, die Ukraine, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo) sollten Sie sich rechtzeitig mit den Auswirkungen der Änderungen für Ihr Unternehmen auseinandersetzen.
Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan Europa Mittelmeer Präferenzursprungsregeln vom 7. Dezember 2023 zur Änderung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202400390