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Beitritt der Ukraine zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren

Die Ukraine ist mit Wirkung vom 01.10.2022 dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beigetreten. Ab 01.10.2022 sind somit gemeinsame Versandverfahren mit der Ukraine im Rahmen des elektronischen Versandsystems NCTS möglich. Weitere Informationen, vor allem zu den Themen Gesamtsicherheiten und Befreiungen von der Sicherheitsleistung, wird das Bundesministerium für Finanzen noch gesondert bekannt geben.

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