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Importkontrollen für Holz 

Mit Verordnung 2021/2285 wurden neue phytosanitäre Importbestimmungen für Holzsendungen aus Drittländern eingeführt und damit die bisherigen Regelungen gemäß VO 2019/2072 abgeändert.

Zusammengefasst gelten ab 11.04.2022 neue Zeugnis- und Kontrollpflichten für den Import von Holzsendungen. Betroffen sind nunmehr auch Pflanzen- oder Holzsendungen u. a. von Eiche, Pappel, Ahorn, Erle oder Edelkastanie aus allen Drittländern. Als Drittländer gelten auch europäische Drittländer. Die Importsendungen müssen vor Eintreffen in der Europäischen Union im TRACES angemeldet werden. An der Grenze ist eine Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst erforderlich. Nach Durchführung der Kontrolle wird ein Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED-PP) erstellt, welches zwingend für die Zollabfertigung erforderlich ist. Das Pflanzengesundheitszeugnis ist für den Import nicht ausreichend.

Die wesentlichen Änderungen für Holz finden sich in Anhang VII (ab Punkt 87.) und Anhang XI (ab Punkt 12.). 

VO 2021/2285

VO 2019/2072

 

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