Die Europäische Union hat am 25.06.2021 eine neue Militärgüterliste veröffentlicht. Diese tritt, durch den Verweis in §1 Zweite Außenwirtschaftsverordnung, in Österreich mit 07. 10.2021 in Kraft.
Güterlieferungen (Waren, Technologie und Software), die als Militärgüter klassifiziert sind, dürfen nur mit Genehmigung des Wirtschaftsministeriums ausgeführt oder innergemeinschaftlich Verbracht werden.
Neben sprachlichen Anpassungen und geringfügigen Änderungen in machen Positionen wurde eine neue Unterposition in ML 21b für Software zur Durchführung von militärischen offensiven Cyberoperationen eingeführt.