Mit der Verordnung (EU) 2019/125 wurde die Verordnung über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, aktualisiert.
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung am 20. Februar 2019 wird die VO (EG) 1236/2005 aufgehoben.