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Katar akzeptiert ab 01.08.2018 CARNETS ATA

Mit 01.08.2018 wird Katar das 78. Mitglied der Haftungskette um Carnet ATA und akzeptiert ab diesem Zeitpunkt Carnets für Messe- und Ausstellungsgüter.

Das Dokument ist in Englisch oder Arabisch auszufüllen. Zu beachten ist, dass die Waren gemeinsam zur Gänze wieder ausgeführt werden müssen. Teilweise Wiederausfuhren werden nach derzeitigem Wissensstand nicht akzeptiert.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link.

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