Am 14.9.2018 wurde im EU-Amtsblatt C325 eine aktualisierte Matrix zur Prüfung der Möglichkeiten der diagonalen Ursprungskumulierung im Rahmen des regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln veröffentlicht.
Diese steht Ihnen auf der Homepage des BMF unter folgendem Link zur Verfügung.
Neu sind die Kumulierungsmöglichkeiten mit Georgien und den EFTA-Staaten, Türkei und Moldau, sowie Türkei und Färöer bei Beteiligung der EU.
Außerdem gibt es neue Kumulierungsmöglichkeiten im direkten Warenverkehr zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine.