Mit der Richtlinie 2019/514 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die neue Militärgüterliste veröffentlicht.
Die innerstaatliche Umsetzung erfolgt durch den dynamischen Verweis des § 1 der Dritten Außenwirtschaftsverordnung. Die neue Militärgüterliste im Anhang der veröffentlichten Richtlinie gilt in Österreich ab dem 5. Juli 2019.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der WKÖ unter folgendem Link.