DE | EN

Aktuelle Sanktionen gegen Russland (12. Sanktionspaket)

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Ukraine hat die Europäische Union am 18.12.2023 das 12. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Zusammengefasst folgen die wichtigsten erlassenen Beschränkungen:

  • Aufnahme von weiteren 29 Organisationen in Anhang IV. Die Genannten unterliegen strengen Ausfuhrbeschränkungen für Dual-Use Güter und Technologien.
  • Liste der Güter die von Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet wurden, sowie um Güter, die zur Entwicklung oder Herstellung seiner militärischen Systeme beitragen, darunter Chemikalien, Lithiumbatterien, Thermostate, Gleichstrommotoren und Servomotoren für unbemannte Luftfahrzeuge, Werkzeugmaschinen und Maschinenteile wird erweitert.
  • Im Anhang XXXVI werden die Schweiz und Norwegen als Partnerländer genannt  die restriktive Maßnahmen für die Einfuhr von Eisen und Stahl sowie Einfuhrkontrollmaßnahmen anwenden, die im Wesentlichen den in der EU vorgesehenen Maßnahmen entsprechen. Mit dem Beschluss werden auch bestimmte Abwicklungszeiträume für die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse verlängert.
  • Verbot der Durchführ durch das Hoheitsgebiet Russlands bestimmter aus der Union ausgeführter Güter und Technologien, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten um das Risiko der Umgehung der restriktiven Maßnahmen zu minimieren.
  • Beschränkungen für Einfuhr von Gütern die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und so die Fortsetzung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine ermöglichen, wie verflüssigtes Propangas, Roheisen und Spiegeleisen, Kupferdrähte, Aluminiumdrähte, Folien und Rohre. Es werden bestimmte Ausnahmen und Übergangszeiträume vorgesehen.
  • Es ist verboten Diamanten und deren Erzeugnisse mit Ursprung in Russland (auch wenn im Drittland bearbeitet) sowie Diamanten und deren Erzeugnisse die aus Russland ausgeführt oder durch Russland transportiert wurden unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen.
  • Verbot der Einfuhr von Rohöl und Erdölerzeugnisse aus Russland wird verlängert. Verschärfung des Preisdeckels für russische Ölexporte.
  • Es ist verboten Tankschiffe zur Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen unmittelbar oder mittelbar natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen oder ins Eigentum zu übertragen.
  • Verpflichtung für Ausführer beim Verkauf, Lieferung Verbringung oder Ausfuhr Vertraglich die Wiederausfuhr bestimmter sensibler Güter und Technologie in der Liste in den Anhängen XI, XX und XXXV der Verordnung (EU), gemeinsamer Güter mit hoher Priorität oder von Feuerwaffen und Munition nach Russland oder zur Verwendung in Russland zu verbieten.
  • Aufnahme von weiteren 61 Personen und 86 Einrichtungen in die Sanktionsliste. Die Genannten sollen für Handlungen verantwortlich sein, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

 

VO (EU) 2023/2878

VO (EU) 2023/2873

 

Newsletter