Aufgrund der anhaltende Verschlechterung der Menschenrechtslage in Russland wurden von der Europäischen Union 33 Personen und zwei Organisationen in die im Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.
Bei den Genannten handelt es sich vor allem um Personen mit Bezug zum Tod von Alexej Nawalny, seiner Vergiftung und die gegen ihn ergriffenen politisch motivierten Maßnahmen, einschließlich seiner Inhaftierung und Misshandlung im Strafvollzug, die sich an der Destabilisierung der Ukraine engagiert haben. Die Sanktionen umfassen das Einfrieren der Gelder der sanktionierten Personen. Zudem ist es verboten, diesen Personen mittelbar oder unmittelbar wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zugutekommen zu lassen.