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Chemische Waffen - Rat nimmt neue Sanktionsregelungen an

Mit 15. Oktober 2018 wurde vom Rat der Europäischen Union eine neue Regelung für restriktive Maßnahmen gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen beschlossen.

Damit ist die EU in der Lage, Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen zu verhängen, die an der Entwicklung und am Einsatz chemischer Waffen beteiligt sind oder die Herstellung dieser finanziell, technisch oder materiell unterstützen. Die betroffenen Personen werden im Anhang I der Verordnung gelistet. Aktuell gibt es noch keine Eintragungen in Anhang I.

Die Vermögenswerte der gelisteten Personen werden eingefroren, die Einreise in die EU wird verboten und es ist verboten solchen Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

VO (EU) 2018/1542

Beschluss (GASP) 2018/1544

Pressemitteilung der EU

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