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Änderungen bei Kontingentabfertigungen und teilweise Befreiung von Sicherheitsleistungen

Ab dem 05. Dezember 2018 werden nur mehr Kontingente mit dem Status „kritisch“ besichert. Gleichzeitig wird die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Befreiung von der Sicherheitsleistung nicht mehr möglich sein.

Kritische Kontingente können auf der Homepage der Europäischen Kommission unter folgendem Link abgefragt werden.

Zusätzlich kann für Kontingentanträge, für vereinfachte Bewilligungsverfahren für besondere Verfahren und für die Verifizierung von Präferenznachweisen eine Befreiung von der Sicherheitsleistung in Anspruch genommen werden. Dazu muss der zu besichernde Abgabenbetrag unter 1.000 Euro liegen und die Abgabenentrichtung im Wege eines bewilligten Zahlungsaufschubs erfolgen.

Nähere Informationen finden Sie im Newsletter des Bundesministeriums für Finanzen unter folgendem Link.

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