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Guatemala - rechtlicher Rahmen für restriktive Maßnahmen geschaffen

Aufgrund der äußerst ernsten Lage in Guatemala, die eine Bedrohung für den für die Stabilität Guatemalas und der Region darstellt, hat die Europäische Union einen speziellen Rahmen für restriktive Maßnahmen eingeführt. Restriktive Maßnahmen sehen das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen sowie das Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen vor und ziehlen darauf ab, natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu sanktionieren, die für Handlungen verantwortlich sind, welche den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Guatemalas gefährden. Darüber hinaus sollen sie auch gegen Personen, Organisationen oder Einrichtungen vorgehen, die die verfassungsmäßige Ordnung, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Guatemala, einschließlich durch schweres finanzielles Fehlverhalten im Zusammenhang mit öffentlichen Geldern und unerlaubter Kapitalausfuhr, untergraben oder damit in Verbindung stehen.

Die restriktiven Maßnahmen kommen derzeit noch nicht zur Anwendung, da der Anhang der relevanten Rechtsakte noch keine Liste von natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen beinhaltet. 

 

Verordnung (EU) 2023/287

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