Aufgrund der äußerst ernsten Lage in Niger, die eine Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit in der Region darstellt, hat die Europäische Union einen speziellen Rahmen für restriktive Maßnahmen eingeführt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu sanktionieren, die für Handlungen verantwortlich sind, welche den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Nigers gefährden. Darüber hinaus sollen sie auch gegen Personen, Organisationen oder Einrichtungen vorgehen, die die verfassungsmäßige Ordnung, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit Nigers untergraben oder schwere Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht oder Verstöße gegen das geltende humanitäre Völkerrecht in Niger begehen oder damit in Verbindung stehen.
Die restriktiven Maßnahmen kommen derzeit noch nicht zur Anwendung, da der Anhang der relevanten Rechtsakte noch keine Liste von natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen beinhaltet.