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Krim und Sewastopol – Verlängerung der Sanktionen

Die Sanktionen, aufgrund der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopol durch Russland, wurden bis zum 23. Juni 2020 verlängert.

Die Sanktionen umfassen Verbote für Einfuhren von Waren mit Ursprung auf der Krim und Sewastopol, Investitionsverbote, Verbot von bestimmten Tourismusdienstleistungen und ein weitreichendes Verbot der Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien auf die Krim und Sewastopol.

Zu beachten ist zusätzlich die Gefahr der Umleitung von Sendungen nach Russland auf die Krim/Sewastopol. Empfehlenswert sind bei allen Sendungen nach Russland schriftliche Bestätigungen vom Empfänger über die Endverwendung der Ware.

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.  

Beschluss (GASP) 2019/1018

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