Aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya, gegen einer ethnischen Minderheit angehörende Dorfbewohner und gegen Zivilpersonen wurden Sanktionen gegen weitere sieben Personen verhängt.
Die betroffenen Personen sind Angehörige der Armee Myanmars und der Grenzschutzpolizei. Gegen Sie wurde ein Reiseverbot verhängt bzw. deren Vermögenswerte wurden eingefroren.