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Demokratische Republik Kongo - Verlängerung der Maßnahmen gegen bestimmte Personen

Mit 11. Dezember 2018 wurden die Maßnahmen gegen die im Embargo aufgelisteten Personen bis zum 12. Dezember 2019 verlängert. Gleichzeitig wurden die Personenlistungen im Anhang II angepasst.

VO (EU) 2018/1931

Beschluss (GASP) 2018/1940

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