Mit 13. August 2018 wurden neue Sanktionen gegen den Südsudan eingeführt. Aktuell besteht somit ein Militärgüterembargo sowie Finanzsanktionen gegen die in den Anhängen I (UN-Listung) und II (EU-Listung) genannten Personen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link, in der Verordnung (EU) 2015/735 sowie die Änderungen in den Verordnungen (EU) 2018/1115 und (EU) 2018/1116.