Aufgrund Menschenrechtsverletzungen gegen Minderheiten verschärft die EU die Embargovorschriften gegen Myanmar/Burma.
Neben einem Waffenembargo bestand bisher bereits ein Verbot der Lieferung von Gütern zur internen Repression. Neu hinzu kommt das Verbot der Lieferung von Dual Use Güter für militärische Zwecke, sowie die Lieferung von Ausrüstung, Technologie und Software für die Überwachung des Internets oder Telefons. Zusätzlich wurden Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen verhängt. Die Personenliste finden Sie in der Verordnung VO (EU) 2018/898
Nähere Informationen finden sie in der Verordnung VO (EU) Nr. 2018/647 sowie auf der Seite der WKO unter folgendem Link.