Aufgrund von Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine wurden die bestehenden Sanktionen bis zum 15. März 2020 verlängert. Aktuell bestehen Maßnahmen gegen 170 Personen und 44 Organisationen.
VO (EU) 2019/1403
Beschluss (GASP) 2019/1405
Pressemitteilung des Europäischen Rates