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Kongo – neue Personenlistung

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2101 wurden restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen verhängt, die gegen das Waffenembargo gegen den Kongo verstoßen haben. Die betroffenen Personen sind in Anhang Ia der Verordnung gelistet.

VO (EU) 2019/2101

Beschluss (GASP) 2019/2109

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