Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2101 wurden restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen verhängt, die gegen das Waffenembargo gegen den Kongo verstoßen haben. Die betroffenen Personen sind in Anhang Ia der Verordnung gelistet.
VO (EU) 2019/2101
Beschluss (GASP) 2019/2109