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Syrien – Verlängerung der Sanktionen

Aufgrund des anhaltenden gewaltsamen Vorgehens gegen die Zivilbevölkerung hat die Europäische Union die restriktiven Maßnahmen gegen Syrien um ein weiteres Jahr bis zum 01. Juni 2020 verlängert.

Gleichzeitig wurde die Liste der Personen und Unternehmen des Anhangs II aktualisiert. Aktuell finden sich darauf 270 Personen und 70 Unternehmen.

Nähere Informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung des Europäischen Rates.

VO (EU) 2019/798

Beschluss (GASP) 2019/806

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