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Verlängerung der Sanktionen gegen Belarus

Mit dem Beschluss (GASP) 2019/325 wurden die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2020 verlängert.

Somit bleiben das Militärgüterembargo, das Verbot zur Lieferung von Waren zur internen Repression und die Finanzsanktionen gegen Personen und Einrichtungen des Anhang I weiterhin aufrecht.

Beschluss (GASP) 2019/325

Beschluss 2012/642/GASP

Pressemitteilung der EU

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