Aufgrund der anhaltenden Repression der Zivilgesellschaft in Belarus wurden weiter 36 Personen und Organisationen in den Anhang I der Verordnung (EU) 765/2006 aufgenommen. Insgesamt sind somit 88 Personen und 7 Organisationen gelistet, wobei der Großteil aufgrund der nicht korrekt durchgeführten Präsidentschaftswahlen und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Bevölkerung im heurigen Jahr, aufgenommen wurden.