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Nicaragua

Aufgrund der anhaltenden ernsten Lage in Nicaragua, insbesondere wegen dem Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung, die Medien und die Oppositionsparteien, wurden weitere 8 Personen in die Liste der Embargoverordnung aufgenommen. Den gelisteten Personen dürfen somit keine wirtschaftlichen Ressourcen oder Gelder zukommen.

VO (EU) 2021/1276

Libanon

Auch die Embargoverordnung gegen den Libanon wurde ausgeweitet. Neben dem Militärgüterembargo gegen den Libanon gibt es jetzt auch einen Sanktionsrahme zur Verhängung von restriktiven Maßnahmen gegen natürliche und juristische Personen. Aktuell besteht lediglich der Sanktionsrahmen. Personen sind im Anhang noch nicht gelistet.

VO (EU) 2021/1275

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