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Erlass von neuen Embargosanktionen gegen Russland

Aufgrund der sehr ernsten Lage in der Ukraine hat die Europäische Union weitere Sanktionen gegen Russland erlassen. Das fünfte Maßnahmenpaket gegen Russland enthält zusammengefasst zusätzlich folgende Beschränkungen:

VO (EU) 2022/576 – Änderung des Russlandembargos Wirtschaftssanktionen VO (EU) 833/214

  • Exportverbot für Hightech-Produkte – die bereits bestehende Warenliste gemäß Anhang VII wird erweitert
  • Exportverbot für Güter zur Ölraffination gemäß Anhang X wurde neugefasst. Zudem wurde Anhang X um den Verweis „ex“ ergänzt und berichtigt, sodass Güter des Anhangs X nur gelistet sind, wenn Warennummer und Warenbeschreibung zutreffen.
  • Importverbot für diverse Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Russland gemäß Anhang XVII wird geändert
  • Exportverbot für Luxusgüter gemäß Anhang XVIII wird geändert
  • Exportverbot für Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive gemäß Anhang XX
  • Importverbot u. a für Meeresfrüchte, Holz, Zement, Luftreifen aus Kautschuk, Glaswaren gemäß Anhang XXI
  • Importverbot für Kohle und andere fossile Brennstoffe gemäß Anhang XXII
  • Exportverbot für Güter, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen können, gemäß Anhang XXIII. Gelistet sind beispielsweise Chemikalien, chemische Produkte, Waren aus Kunststoff, Dichtungen und Reifen aus Kautschuk, Holz, Baustoffe, Waren aus Eisen und Stahl, diverse Maschinen und vieles mehr.
  • Beförderungsverbot für in Russland niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen im Gebiet der Europäischen Union
  • Verbot des Zugangs zu Häfen für Schiffe unter Russischer Flagge

Link zu VO (EU) 2022/576

VO (EU) 2022/581 – Änderung des Russlandembargos Personenliste VO (EU) 269/2014 – Aufnahme von weiteren 216 Personen und 18 Einrichtungen in die Sanktionsliste

Link zu VO (EU) 2022/581

VO (EU) 2022/580 – Änderung des Russlandembargos VO (EU) 269/2014 – Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen an bestimmte in Anhang I genannte natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen

Link zu VO (EU) 2022/580

Gleichlauten zu den Sanktionen gegen Russland wurden auch gegen in Belarus niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen eine Beförderungsverbot in der Europäischen Union erlassen.

Link zur VO (EU) 2022/577

Aufgrund der umfassenden Sanktionen gegen Russland und Belarus weist die Europäische Union mit Mitteilung vom 01.04.2022 auf das Umgehungsrisiko bei derartigen Geschäften hin und empfiehlt angemessen Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht.

Link zur Mitteilung

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