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Erlass von neuen Sanktionsmaßnahmen gegen Russland

Aufgrund der anhaltenden kriegerischen Handlungen gegen die Ukraine und der Scheinreferenden in den besetzten Gebieten der Ukraine wurde von der Europäischen Union ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland erlassen. Neben der Preisobergrenze für Rohöl wurden folgende Beschränkungen eingeführt:

  • Ausweitung der bestehenden Sanktionen gegen Donesk und Luhansk auf die Regionen Cherson und Saporischschja und damit auf alle nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete.

VO (EU) 2022/1903

  • Verbot der Lieferung von bestimmten chemischen Stoffen, Nervenkampfstoffe und chemische Stoffe die ausschließlich zur Folter verwendet werden können und Feuerwaffen
  • Ausweitung des Einfuhrverbots auf Produkte, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen. Betroffen sind unter anderem folgenden Waren: Zellstoff und Papier, bestimmte in der Schmuckindustrie verwendete Elemente wie Steine und Edelmetalle, bestimmte Maschinen und chemische Erzeugnisse, Zigaretten, Kunststoffe und chemische Fertigerzeugnisse wie Kosmetika.
  • Umfassende Ausweitung des Ausfuhrverbotes für Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen und für weitere Güter des Luftfahrtsektors
  • Verbot von Dienstleistungen in Zusammenhang mit Kryptowerten
  • Verbot des Zugangs zu Europäischen Häfen für in Russland registrierte Schiffe
  • Verbot von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur- und Ingenieurwesen sowie IT-Beratung und Rechtsberatung

VO (EU) 2022/1904

  • Listung weiterer Personen und Organisationen

VO (EU) 2022/1906

Mit 10. Oktober 2022 verhängt Russland ein Einfuhrverbot für LKW aus der EU, Norwegen, der Ukraine und Großbritannien. Somit gilt ein gleichlautendes Beförderungsverbot wie bereits seit Monaten in der Europäischen Union für Russische und Belarussische Frächter. Dadurch werden die Transportmöglichkeiten nach Russland weiter massiv eingeschränkt.

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