Angesichts der sehr ernsten Lage in Belarus und dessen Beteiligung an der Aggression Russlands gegen die Ukraine sollten 38 Personen und drei Organisationen in die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden.
Bei den Genannten handelt es sich vor allem um Strafvollzugsbeamten, die für die Folter und Misshandlung von politische Gefangene, prominente Propagandisten sowie Mitglieder der Justiz, die an der Verfolgung und Verurteilung von demokratischen Gegnern, Mitgliedern der Zivilgesellschaft und Journalisten beteiligt sind. Außerdem wurden die Exportverbote auf die Schusswaffen-, Luft- und Raumfahrtindustrie ausgeweitet.