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Neuerungen Länderembargos – Aktuelle Sanktionen gegen Russland (13. Sanktionspaket)

Aufgrund der Entwicklungen in der Ukraine und Angesicht der zweiten Jahrestages des russischen Angriffs  hat die Europäische Union am 23.02.2024 das 13. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Zusammengefasst wurden folgende Beschränkungen erlassen:

  • Es wurden weitere Beschränkungen für Ausfuhren von Gütern verhängt, die insbesondere zur militärischen und technologischen Stärkung Russland dienen können (Anhang VII) zB. Halbleiterbauelemente, die unter anderen auch für Drohnen verwendet werden können.
  • Die Tarifposition  8504 wurde in Anhang XXII (Artikel 3k) aufgenommen und dazu die neue Altvertragsklausel in Art 3k Abs. 3ac (Geltungsdauer bis 25.05.2024, wenn der Vertrag von 24.02.2024 geschlossen wurde).
  • Im Anhang XXXVI wird Großbritannien als neues Partnerland genannt. Das bedeutet das für die Einfuhr von Eisen und Stahl Waren aus Großbritannien keine Nachweise mehr benötigt werden.
  • Aufnahme von weiteren 27 Organisationen in die Liste der Organisationen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen (Anhang IV). Diese unterliegen strengen Ausfuhrbeschränkungen für Dual-Use Güter und Technologien.
  • Aufnahme von weiteren 106 Personen und 88 Organisation die restriktiven Maßnahmen unterliegen wegen Verantwortung für die Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

 

VO (EU) 2024/745

VO (EU) 2024/753

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