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Aktuelle Sanktionen gegen Russland (11. Sanktionspaket)

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Ukraine hat die Europäische Union am 23.06.2023 ein 11. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Zusammengefasst wurden folgende Beschränkungen erlassen:

  • Maßnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen  – Stärkung der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit mit Drittländern, wobei die Möglichkeiten der gezielten und verhältnismäßigen individuellen Maßnahmen gegen Wirtschaftsbeteiligten aus dem Drittland, sowie außerordentlichen Maßnahmen gegen das Drittland eingeräumt wurde.
  • Durchfuhrverbot für Güter des Anhang VII – Verbot der Durchfuhr durch Russland bei Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien aus der EU in Drittländer.
  • Aufnahme von weiteren 87 Organisationen in Anhang IV. Die Genannten unterliegen strengen Ausfuhrbeschränkungen für Dual-Use Güter und Technologien.
  • Liste der Güter mit Ausfuhrverboten wurde erweitert und neue Altvertragsklausel wurde inkludiert, zB. Exportverbote in Anhang XXII iVm Artikel 3k der VO (EU) 833/2014.
  • Aussetzung der Rundfunklizenzen für 5 weitere Medien wurde verlängert.
  • Verbot der Staßenbeförderung von Gütern auf in Russland zugelassenen Anhängern und Sattelanhängern unabhängig davon, ob die Zugmaschine außerhalb Russland zugelassen wurde.
  • Schiffe, die Umladungen vornehmen, um das Verbot der Einfuhr von russischen Rohöl und Erdölerzeugnissen zu umgehen, wird der Zugang zur EU Häfen verboten.
  • Aufnahme von weiteren 71 Personen und 33 Einrichtungen in die Sanktionsliste. Die Genannten sollen für Handlungen verantwortlich sein, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

VO (EU) 2023/1214

VO (EU) 2023/1215

VO (EU) 2023/1216

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