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Kambodscha - Einleitung des Verfahrens zur vorübergehenden Rücknahme der Zollpräferenzen

Die Europäische Kommission informiert am 12.02.2019 über die Einleitung des Verfahrens zur vorübergehenden Rücknahme der dem Königreich Kambodscha gewährten Zollpräferenzen gemäß Art. 19 VO (EU) 978/2012.

Die Kommission muss nun innerhalb von 6 Monaten über die Rücknahme der Präferenzbehandlung entscheiden. Grund für die Verfahrenseinleitung sind wiederholte Verletzungen gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, sowie des Übereinkommens über die Vereinigungsfreiheit, die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechts und des Rechts zu Kollektivverhandlungen.

Eine Rücknahme der Präferenzbehandlung hätte die Anwendung der normalen Drittlandzölle zur Folge.   

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link.

Beschluss der Kommission 2019/C 55/07

Information der Wirtschaftskammer Österreich

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