DE | EN

Auch für Zollanmeldungen braucht es ausgewiesene Fachleute - P36.1

In Österreich gibt es mehr als 300 zertifizierte Zollfachkräfte P36, mit nachweislicher Expertise zu zoll- und außenwirtschaftlichen Vorschriften für Import und Export. Eine aufbauende Zertifizierung bietet jetzt den Kompetenznachweis zur Erfassung von Zollanmeldungen.

Es war dringend notwendig, dass mit dem europäischen Standard EN 16992 "Kompetenzanforderungen für Zollvertreter" ein einheitlicher Rahmen zu Kompetenzen und Fertigkeiten für Wirtschaftsbeteiligte im Zollbereich definiert wurde. Trotz der darin definierten Kompetenzfelder und Kenntnisstufen fehlen jedoch bis heute europaweit einheitliche Qualifikationsstandards. Während beispielsweise im Nachbarland Italien für die Abwicklung von Zollanmeldungen halbstaatliche, komplexe Prüfungen üblich sind, gibt es in Österreich keine gesetzlichen Anforderungen an Kompetenznachweise. Ein Problem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn sie ihre beruflichen Qualifikationen nachweisen möchten; aber auch für Unternehmen gehen damit erhöhte Haftungsrisiken und Nachteile bei der Qualitätssicherung einher.

Kompetenznachweise unverzichtbar

Dabei unterstreichen die Import- und Exportzahlen die Relevanz für die österreichische Wirtschaft. Laut Zollstatistik Österreich wurden allein im Jahr 2020 über 3,9 Mio. Zollabfertigungen in Österreich getätigt; trotz Corona-Krise und Lockdowns. Qualifiziertes Personal mit anerkanntem Kompetenznachweis ist daher wichtig, um wirtschaftlichen Schaden durch fehlerhafte Zollanmeldungen oder Unwissenheit vorzubeugen.

Lücken in Ausbildung und Zertifizierung geschlossen

In den vergangenen Jahren wurde die Lücke von klar geregeltem Kompetenznachweisen durch Ausbildungsanbieter, wie der Zollakademie Austria und der Kitzler Verlag, geschlossen. Austrian Standards hat sich zudem als unabhängiger Anbieter für die entsprechenden Personenzertifizierungen etabliert. Das jüngste Beispiel dazu ist die Zertifizierte Fachkraft für die Erfassung von Zollanmeldungen P36.1.

Diese Zertifizierung zur Erfassung von Zollanmeldungen - oft auch als "Zolldeklarantin/Zolldeklarant light" bezeichnet - belegt, dass eine Person im elektronischen Zollsystem Standardzollanmeldungen abwickeln kann. Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine bestehende P36-Zertifizierung - wie sie mehr als 300 Personen in Österreich besitzen - sowie facheinschlägige Ausbildung. Alternativ zählt der Nachweis von mindestens zwei Jahren einschlägiger Praxiserfahrung.

EN 16992 und Personenzertifizierungen

Da nicht alle Bereiche der EN 16992, bzw. in bestimmten Bereichen nicht die geforderte Kenntnistiefe, für jeden Wirtschaftsbeteiligten relevant sind, wurden für unterschiedliche Zielgruppen unterschiedliche Zertifikatstypen entwickelt. Personen, welche sich zu P36 Zollfachkraft, P37 Zolldeklarant und P38 Zollexperte (noch in Entwicklung) zertifizieren lassen, erfüllen die gesamte Norm EN 16992.

Ablauf der Zertifizierung P36.1

Bei der Zertifikatsprüfung wickeln die Prüflinge im e-zoll-Echtsystem zwei Geschäftsfälle (Standardzollanmeldungen zu Import und Export) ab. Werden diese erfolgreich abgeschlossen, erhält man einen anerkannten Nachweis "Zertifizierte Fachkraft für die Erfassung von Zollanmeldungen - P36.1".

Jetzt mehr zur Zertifizierung P36.1 erfahren!

Newsletter