Customs Decision Austria (CDA)
Mit September 2019 ist das neue System für zollrechtliche Bewilligungen und Entscheidungen „CDA“ (Customs Decision Austria) online gegangen. Damit fand eine Umstellung von papiergestützten, zollrechtlichen Anträgen auf eine elektronische Antragsstellung statt.
Nun können in Österreich nurmehr auf diesem Wege Anträge für 35 Entscheidungsarten/Bewilligungen im Zollbereich gestellt werden:
- ACE – Bewilligung in Bezug auf den Status eines Zugelassenen Empfängers für das Unionsversandverfahren
- ACP - Bewilligung in Bezug auf den Status eines Zugelassenen Ausstellers
- ACR - Bewilligung in Bezug auf den Status eines Zugelassenen Versenders für das Unionsversandverfahren
- ACT - Bewilligung in Bezug auf den Status eines Zugelassenen Empfängers für TIR-Transporte
- AEX - Bewilligung in Bezug auf den Status eines Ermächtigten Ausführers
- ALG - Bewilligung in Bezug auf die Gestellung und Abfertigung von Waren an zugelassenen Warenorten
- ASO - Bewilligung in Bezug auf die buchmäßige Trennung von Vormaterialien verschiedenen Ursprungs
- AWB - Bewilligung in Bezug auf den Status eines Zugelassenen Wiegers von Bananen
- BDR - Bewilligung in Bezug auf die Feststellung einer Einfuhrabgabenfreiheit
- CAT - Niederschrift betreffend die Ausstellung eines Verschlussanerkenntnisses - Carnet TIR
- CCL - Bewilligung in Bezug auf zentrale Zollabwicklung
- CGT - Bewilligung in Bezug auf die Gesamtsicherheit im Versandverfahren
- CGU - Bewilligung in Bezug auf die Leistung einer Gesamtsicherheit, einschließlich einer möglichen Verringerung oder Befreiung
- CVA - Bewilligung in Bezug auf die Vereinfachung der Ermittlung von Beträgen, die Teil des Zollwerts der Waren sind
- CW1 - Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren - Typ I
- CW2 - Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren - Typ II
- CWP - Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren – privat
- DPO - Bewilligung in Bezug auf den Aufschub der Zahlung der geschuldeten Abgaben
- EIR - Bewilligung in Bezug auf die Abgabe einer Zollanmeldung mittels einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders, auch im Rahmen des Ausfuhrverfahrens
- ETD - Bewilligung in Bezug auf die Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Zollanmeldung
- EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung
- IPO - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung
- JCL - Bewilligung zum Zollschuldbeitritt ohne EUSt
- JLG - Bewilligung zum Zollschuldbeitritt bezüglich einer Sicherheit
- LCP - Bewilligung in Bezug auf die Gestellung und Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes
- OPO - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der passiven Veredelung
- REM - Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträgen
- REP - Erstattung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträgen
- RSS - Bewilligung in Bezug auf die Einführung eines Linienverkehrs
- SAS – Bewilligung in Bezug auf Eigenkontrolle
- SDE - Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer vereinfachten Anmeldung
- SSE - Bewilligung in Bezug auf die Verwendung besonderer Verschlüsse
- TEA - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung
- TRD - Bewilligung in Bezug auf die Versandanmeldung mit verringertem Datensatz
- TST - Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten für die vorübergehende Verwahrung von Waren
Aktuell sind bestimmte Bewilligungen noch nicht ins CDA integriert worden, wie EORI, AEO, REX oder VTZA.
Das CDA – Portal Zoll ist im Unternehmensserviceportal (USP) https://www.usp.gv.at/ integriert und kann nach Zuweisung von entsprechenden Berechtigungen von den einzelnen Mitarbeitern des Wirtschaftsbeteiligten verwendet werden. Wir empfehlen die Registrierung und die Administratoren in Ihrem Unternehmen in Erfahrung zu bringen, damit diese den berechtigten Zollverantwortlichen die Bearbeitungsrechte im CDA zuordnen können.
Die diversen Schritte des Verfahrens sind im System ersichtlich und es ist ausschließlich eine elektronische Kommunikation sowie ein elektronischer Entscheidungsweg vorgesehen. Bescheide der Zollbehörde werden dementsprechend nicht mehr in Papierform ausgestellt, was auch Einfluss auf die Verfahrensfristen hat.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit sich durch einen Dienstleister bezüglich Bewilligungsanträge im CDA vertreten zu lassen. Hierfür müssen sie ihren Vertreter im USP für die gewünschten Verfahren Bevollmächtigungen einräumen.
Für weitere Informationen zum CDA sowie Anwendungshilfen, Präsentationen, e-Learning und Benutzerhandbuch können wir Ihnen die Webseite des BMF empfehlen: https://www.bmf.gv.at/zoll/portalzoll/portalzoll.html