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Customs Decision Austria (CDA)

Mit September 2019 ist das neue System für zollrechtliche Bewilligungen und Entscheidungen „CDA“ (Customs Decision Austria) online gegangen. Damit fand eine Umstellung von papiergestützten, zollrechtlichen Anträgen auf eine elektronische Antragsstellung statt.

Nun können in Österreich nurmehr auf diesem Wege Anträge für 35 Entscheidungsarten/Bewilligungen im Zollbereich gestellt werden:

  1. ACE – Bewilligung in Bezug auf den Status eines Zugelassenen Empfängers für das Unionsversandverfahren
  2. ACP - Bewilligung in Bezug auf den Status eines Zugelassenen Ausstellers
  3. ACR - Bewilligung in Bezug auf den Status eines Zugelassenen Versenders für das Unionsversandverfahren
  4. ACT - Bewilligung in Bezug auf den Status eines Zugelassenen Empfängers für TIR-Transporte
  5. AEX - Bewilligung in Bezug auf den Status eines Ermächtigten Ausführers
  6. ALG - Bewilligung in Bezug auf die Gestellung und Abfertigung von Waren an zugelassenen Warenorten
  7. ASO - Bewilligung in Bezug auf die buchmäßige Trennung von Vormaterialien verschiedenen Ursprungs
  8. AWB - Bewilligung in Bezug auf den Status eines Zugelassenen Wiegers von Bananen
  9. BDR - Bewilligung in Bezug auf die Feststellung einer Einfuhrabgabenfreiheit
  10. CAT - Niederschrift betreffend die Ausstellung eines Verschlussanerkenntnisses - Carnet TIR
  11. CCL - Bewilligung in Bezug auf zentrale Zollabwicklung
  12. CGT - Bewilligung in Bezug auf die Gesamtsicherheit im Versandverfahren
  13. CGU - Bewilligung in Bezug auf die Leistung einer Gesamtsicherheit, einschließlich einer möglichen Verringerung oder Befreiung
  14. CVA - Bewilligung in Bezug auf die Vereinfachung der Ermittlung von Beträgen, die Teil des Zollwerts der Waren sind
  15. CW1 - Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren - Typ I
  16. CW2 - Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren - Typ II
  17. CWP - Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren – privat
  18. DPO - Bewilligung in Bezug auf den Aufschub der Zahlung der geschuldeten Abgaben
  19. EIR - Bewilligung in Bezug auf die Abgabe einer Zollanmeldung mittels einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders, auch im Rahmen des Ausfuhrverfahrens
  20. ETD - Bewilligung in Bezug auf die Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Zollanmeldung
  21. EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung
  22. IPO - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung
  23. JCL - Bewilligung zum Zollschuldbeitritt ohne EUSt
  24. JLG - Bewilligung zum Zollschuldbeitritt bezüglich einer Sicherheit
  25. LCP - Bewilligung in Bezug auf die Gestellung und Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes
  26. OPO - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der passiven Veredelung
  27. REM - Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträgen
  28. REP - Erstattung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträgen
  29. RSS - Bewilligung in Bezug auf die Einführung eines Linienverkehrs
  30. SAS – Bewilligung in Bezug auf Eigenkontrolle
  31. SDE - Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer vereinfachten Anmeldung
  32. SSE - Bewilligung in Bezug auf die Verwendung besonderer Verschlüsse
  33. TEA - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung
  34. TRD - Bewilligung in Bezug auf die Versandanmeldung mit verringertem Datensatz
  35. TST - Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten für die vorübergehende Verwahrung von Waren

Aktuell sind bestimmte Bewilligungen noch nicht ins CDA integriert worden, wie EORI, AEO, REX oder VTZA.  

Das CDA – Portal Zoll ist im Unternehmensserviceportal (USP) https://www.usp.gv.at/ integriert und kann nach Zuweisung von entsprechenden Berechtigungen von den einzelnen Mitarbeitern des Wirtschaftsbeteiligten verwendet werden. Wir empfehlen die Registrierung und die Administratoren in Ihrem Unternehmen in Erfahrung zu bringen, damit diese den berechtigten Zollverantwortlichen die Bearbeitungsrechte im CDA zuordnen können.

Die diversen Schritte des Verfahrens sind im System ersichtlich und es ist ausschließlich eine elektronische Kommunikation sowie ein elektronischer Entscheidungsweg vorgesehen. Bescheide der Zollbehörde werden dementsprechend nicht mehr in Papierform ausgestellt, was auch Einfluss auf die Verfahrensfristen hat. 

Es besteht weiterhin die Möglichkeit sich durch einen Dienstleister bezüglich Bewilligungsanträge im CDA vertreten zu lassen. Hierfür müssen sie ihren Vertreter im USP für die gewünschten Verfahren Bevollmächtigungen einräumen.

Für weitere Informationen zum CDA sowie Anwendungshilfen, Präsentationen, e-Learning und Benutzerhandbuch können wir Ihnen die Webseite des BMF empfehlen: https://www.bmf.gv.at/zoll/portalzoll/portalzoll.html

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