Mit der Verordnung 2021/478 werden gegen weitere 11 Personen und 4 Organisationen Sanktionen aufgrund von schweren Menschenrechtsverletzungen verhängt. Die neu gelisteten Personen sitzen in verschiedenen Ländern der Welt. Insgesamt wurden somit aufgrund dieses Restriktionsrahmens Sanktionen gegen 15 Personen und 4 Organisationen verhängt.